Neue Möglichkeiten im Bereich Brandschutzbedarfsplanung – individuell pro Feuerwehrmann/frau kann die Verfügbarkeit für Tages- und Nachteinsätze zwischen Montag und Sonntag erfasst und ausgewertet werden.

Nach § 22 Abs. 1 haben die Gemeinden in Deutschland unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr auszustellen und fortzuschreiben. Brandschutzbedarfspläne dienen der Gemeinde zur Festlegung der Größe und Ausstattung der Feuerwehr, während die Pläne für den Einsatz (Feuerwehreinsatzpläne – nicht zu verwechseln mit Feuerwehrplänen (Objektplänen) gem. DIN 14095) unmittelbar dem Einsatz der Feuerwehr dienen. Wegen der grundlegenden Bedeutung eines BSBP für den Brandschutz der Bevölkerung ist dieser durch Ratsbeschluß festzustellen. An der Aufstellung des Planes ist allerdings in jedem Fall der Leiter der Feuerwehr zu beteiligen, da er für die Organisation und Leitung der Feuerwehr verantwortlich ist.
Brandschutzbedarfspläne sind wie folgt in drei Schritten zu erstellen:
° Es ist eine Risikoanalyse durchzuführen
° Es ist ein Schutzziel zu bestimmen
° Die zur Erreichung des Schutzzieles vorzuhaltende Ausstattung der Feuerwehr ist festzulegen

Die Risikoanalyse umfasst die Beschreibung des Gefahrenpotentials entsprechend den örtlichen Verhältnissen. Die Risikoanalyse ist objektiv durchzuführen. Dies bedeutet, dass eine rein feuerwehrfachliche Bewertung nach vorhandenen Gefahren und gefährdeten Objekten und Personen zu erfolgen hat. Subjektive oder politische Beurteilungsspielräume bestehen hier nicht. Die Risikoanalyse ist deshalb durch die Aufsichtsbehörden auf ihre Schlüssigkeit hin überprüfbar.

Die Schutzzielbestimmung hingegen ist die politische Entscheidung des Rates, welche Qualität die Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr in der Gemeinde besitzen soll. Bei der Schutzzielbestimmung sind die Qualitätskriterien differenziert nach Einsatzarten festzulegen,
° in welcher Zeit (Hilfsfrist)
° mit wievile Mannschaft und Gerät (Funktionsstärke)
° in wie viel Prozent der Fälle (Erreichungsgrad)
die Feuerwehr am Einsatzort eintreffen soll.
Bei der Schutzzielbestimmung gehen die meisten Gemeinden nach den Empfehlung für Qualtitätskriterien zur Bedarfsplanung von Feuerwehren der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren vor. Da die Qualitätskriterien für die Brandbekämpfung auch für den Bereich ‘Technische Hilfeleistung’ ausreichend sind, beschränkt sich die Prüfung in der Regel auf den ‘kritischen Wohnungsbrand’.
Die Ermittlung der Hilfsfrist und der Funktionsstärke ist also reich fachlich und objektiv vorzunehmen, handelt es sich doch dabei um eine wissenschaftliche, medizinische bzw. feuerwehrtaktische Tatsachenfeststellung.

Für die Bestimmung der Hilfsfrist sind folgende Parameter entscheidend:
° 13 Minuten, die entspricht der Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch
° 17 Minuten, dies entspricht der Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch
° 18-20 Minuten, ab diesem Zeitpunkt ist mit einem Flash-Over zu rechnen

Damit stehen aus wissenschaftlicher Sicht beim kritischen Wohnungsbrand max. 13 Minuten bis zum ersten Eingreifen zu Verfügung. Mit jeder weiteren Minute steigt die Wahrscheinlichkeit eines tödlichen Ausgangs für die Betroffenen exponential, sodaß von ausreichender Qualität des Brandschutzes dann keine Rede mehr sein kann.

Die Hilfsfrist ist definiert als die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle.
Unter Berücksichtigung der Umstände bleiben von der Hilfsfrist bestenfalls 8 Minuten von der Alarmierung bis zum Eintreffen übrig. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Brand sofort entdeckt und bereits nach 5 Minuten die Alarmierung erfolgt ist. Damit stehen für eine Menschenrettung maximal 8 Minuten von der Alarmierung bis zur Eintreffen zur Verfügung. Bei einer Ausrückezeit von etwa 3 Minuten verbleiben somit 5 Minuten an reiner Fahrzeit.

Für die Verantwortlichen in der Feuerwehr ist nun entscheidend zu wissen, mit wieviel Mannschaft in welcher Zeiteinheit gerechnet werden kann. Bezogen auf den einzelnen Feuerwehrmann können in syBOS die Wegzeiten vom Arbeits- bzw. Wohnort zum Gerätehaus festgelegt und sowohl nach dem Modell ‘AGBF’ als auch nach dem Modell ‘WIBERA’ ausgewertet werden. Damit ist für den Kommandanten der Feuerwehr auf einen Blick ersichtlich, welche und wieviel Einsatzkräfte – aufgegliedert nach Funktionen wie zB Atemschutzträger, Maschinist, etc. – in der jeweiligen Zeitspanne zur Verfügung stehen werden.